Friedhof

Grossansicht in neuem Fenster: FriedhofVorschriften und Gebühren

Die Vorschriften und Gebühren zum gemeindlichen Friedhof des Marktes Frontenhausen werden durch entsprechende Satzung (unten zum Download) geregelt.

 

Neben der Kostenrechnung des von Ihnen frei beauftragten Bestattungsunternehmens Ihrer Wahl (z. B. für den Leichentransport vom Ort des Ablebens zum Friedhof Frontenhausen) erhalten Sie vom Markt Frontenhausen -Friedhofsverwaltung- eine Rechnung über die tatsächlich durchgeführten hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen (näheres dazu unten).

 

 

Hinweis zur Abrechnung der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen:

Nach Art. 149 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) hat die Marktgemeinde dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann. Die zuständige Gemeinde (hier der Markt Frontenhausen) muss ihre mit dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben jedoch nicht selbst durch eigenes Friedhofspersonal oder eigene Bestattungseinrichtungen erfüllen, sondern kann sich – soweit die Aufgabe dafür geeignet ist – auch privater Unternehmer bedienen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind. Der Markt Frontenhausen beschäftigt kein eigenes Friedhofspersonal und bedient sich daher einem privaten Bestattungsunternehmen, welches die Aufgaben für und im Namen des Marktes Frontenhausen erfüllt. 

 

Der Bestattungsunternehmer ist nur Gehilfe zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Marktes und kann deshalb gegenüber den Hinterbliebenen auch nicht in eigenen Namen abrechnen. Etwaige "Doppelabrechungen“ durch ein Bestattungsunternehmen bitten wir daher zu prüfen und an den Markt Frontenhausen unverzüglich zu melden!

 

Vom Markt Frontenhausen erhalten Sie eine Gebührenabrechnung lt. Satzung (unten zum download), welche nachfolgende Dienstleistungen inkludiert:

 

 Übersicht der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen

(darf ausschließlich die Friedhofsverwaltung abrechnen)

 

 

 

Die Vergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen für den Ausschreibungszeitraum ab 18.05.2018 erfolgte durch öffentliche Ausschreibung an das

Bestattungsunternehmen Beck

Narzissenweg 5

84160 Frontenhausen

Tel.: 08732 930121

Mobil: 0177 3 46 82 46

 

Ausschließlich das o. g. Bestattungsunternehmen ist berechtigt, die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen lt. Übersicht durchzuführen und über die Bestattungseinrichtungen des Marktes Frontenhausen zu verfügen.

 

 

Für andere (nicht hoheitliche) Dienstleistungen können Sie o. g. Bestattungsunternehmen oder ein anderes Bestattungsunternehmen, frei nach Ihrer Entscheidung, wählen. Sie sind damit frei und ungebunden in Ihrer Entscheidung, welchem privaten Bestattungsunternehmen Sie die Bearbeitung Ihres Sterbefalls übertragen möchten.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne in der Marktverwaltung zur Verfügung. hier geht's zum/zur zuständigen Sachbearbeiter/in