Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell gültigen Steuern und Abgaben im Markt Frontenhausen.
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Markt Frontenhausen | Online: https://www.markt-frontenhausen.de//
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Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell gültigen Steuern und Abgaben im Markt Frontenhausen.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Sie wird aufgrund der Hundesteuersatzung des Marktes Frontenhausen erhoben. Für jeden über vier Monate alten Hund ist Hundesteuer zu entrichten. Diese Hunde können online, schriftlich oder persönlich angemeldet werden. Die Hundesteuermarke wird direkt im Rathaus ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid mitgesendet. Die Hundesteuer ist einmal jährlich, in der Regel im Februar, zu entrichten.