Ordnungs- und Standesamt

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Baum- und Strauchschnitt

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Bäume und Sträucher bzw. deren Äste auf öffentliche Verkehrswege oder in den Sicherheitsraum (lichten Raum) ragen. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für die Gehwege, deren Benutzung dadurch erheblich behindert wird. Zudem werden oftmals im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich Sichtbehinderungen verursacht oder Verkehrszeichen verdeckt. All dies sind vermeidbare Gefahrenquellen.
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Bürgerpflicht zur Reinigung und Sicherung der Fahrbahn bzw. des Gehweges

Wie in vielen Kommunen üblich, gibt es auch im Markt Frontenhausen eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen des Marktes Frontenhausen.
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Das Standesamt stellt sich vor

Das Standesamt Frontenhausen ist mit ca. 20 Eheschließungen jährlich denkbar klein. Vielleicht auch gerade deshalb ist es möglich, bereits im Vorfeld die Anmeldung zur Eheschließung und notwendige Vorgespräche in entspannter und bürgernaher Atmosphäre durchzuführen. Gerne leisten wir unseren Beitrag, damit auch Ihre standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Ereignis wird.
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Informationen für Hundehalter/innen

Um ein harmonisches Miteinander von Mensch und Hund innerhalb unserer Marktgemeinde zu erreichen, sind gewisse Regelungen erforderlich, welche wir Ihnen hier mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung stellen möchten.
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Wann darf ich Rasenmähen?

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Motorrasenmäher sowie andere motorbetriebene Gartengeräte (z.B. Rasentrimmer, Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser, Laubsammler, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder) an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.
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Plakatieren oder Werben im Gemeindegebiet

Im Gemeindegebiet von Frontenhausen ist das Anbringen von Anschlägen, insbesondere von Plakaten, Zetteln oder Tafeln, sonstigen schriftlichen und bildlichen Druckerzeugnissen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes grundsätzlich nur an den für diesen Zweck zugelassenen Flächen oder nach vorheriger Sondernutzungserlaubnis möglich.
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Öffentliche Feste und Veranstaltungen

Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Marktverwaltung unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
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Grillplatz am Franzosengraben

Der Markt Frontenhausen stellt für seine Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich kostenlos seinen Grillplatz am „Franzosengraben“ zur Verfügung. Die Bedingung zur kostenlosen Nutzung für Bürgerinnen und Bürger ist, dass die Nutzung vorher schriftlich bei der Marktverwaltung während der üblichen Geschäftszeiten angezeigt wird.
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Kleinfeuerwerk

Der Markt Frontenhausen weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper) grundsätzlich nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. des darauffolgenden Jahres zulässig ist.
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  • Stand: 24.06.2020 12:50
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Wo gibt es Hundestationen im Markt Frontenhausen

Für das Gemeindegebiet wurden von der Marktverwaltung zahlreiche Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter angeschafft, um unsere öffentlichen Bereiche vor unnötigen Verschmutzungen durch Hundekot freizuhalten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 unserer Grünanlagensatzung
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Störungsmeldung (Straßenbeleuchtung, defekte Parkbank etc.) mit der Störmelder-App

Hier kann eine defekte Straßenbeleuchtung per Internet und auch direkt über das Smartphone an den Markt Frontenhausen gemeldet werden. Nachdem die Meldung bei uns eingegangen und geprüft ist, wird diese sofort an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ihre optional eingegebenen persönlichen Daten werden nur für eventuelle Rückfragen zu Ihrer Meldung verwendet. Zusätzlich können Sie mit dieser durch die BayernwerkAG zur Verfügung gestellten Serviceleistung auch andere Schäden (z.B. eine defekte Parkbank etc.) an uns senden. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen!