Beantragung eines Personalausweises

Eine Ausstellung des Personalausweises ist grundsätzlich ab Geburt möglich, eine Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokuments besteht ab dem 16. Lebensjahr. Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag ohne Zustimmung des / der Sorgeberechtigten stellen.

 

Wird erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Kindes vom Passbild im bisherigen Ausweisdokument abweicht.

 

Ein Personaldokument wird ungültig, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt. Zur Vorbeugung von Problemen bei Grenzübertritten muss auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden, da sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Aussehen währender Laufzeit stark verändern kann.

 

Voraussetzungen: 

Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen. Der Ausweis kann von einer anderen Person als dem Ausweisinhaber mit entsprechender Vollmacht abgeholt werden. Alte Dokumente sind abzugeben.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass; bei Erstbeantragung im Markt Frontenhausen Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Für Personen unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung beider Elternteile soweit diese sorgeberechtigt sind

Im Zweifelsfällen kann die Auweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).

 

Besonderheiten:

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.

Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

 

Online Ausweis aktivieren und neue PIN setzen:

Mit der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde. Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Bewahren Sie diesen Brief immer gut auf. 

In dem Brief sind zwei Informationen mit Sichtschutzfolien (sogenannte Rubbelfelder) abgedeckt:

  • Ihre Einmal-PIN, fünfstellig (sogenannte Transport-PIN), 
  • Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade, zehnstellig (PUK)

Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.

 

Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit. Sie können eine selbstgewählte, sechsstellige PIN zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl kostenfrei setzen. Die fünstellige Einmal-PIN (aus dem PIN-Brief) benötigen Sie zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Ihren PIN können Sie neusetzen oder ändern in einer Software für den Online-Ausweis, z.B. der AusweisApp oder an einem Bürgerterminal. Sie können Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN auch bei Abholung Ihres Personalausweises oder jederzeit später in Ihrer Behörde gebührenfrei setzen. Die Einmal-PIN benötigen Sie hierfür nicht, diese ist anschließend nicht mehr gültig.

 

In Ihrem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Einmal-PIN (sogenannte Transport-PIN) nicht mehr finden,
  • Sie Ihre sechstellige PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Online gut geschützt

Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden. Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer Ende-zuEnde-verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.

Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie also selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.

 

Hier können Sie Ihren Online-Ausweis nutzen

Logo Online-AusweisBildnachweis: BMI

Dieses Logo steht auf der Rückseite Ihres Personalausweises. Im Internet zeigt es Ihnen, wo Sie sich bei Behörden und Unternehmen digital ausweisen können.

Anwendungsbeispiele für den Online-Ausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de/Anwendungen

Weitere Informationen finden Sie auch unter: Personalausweisportal - Bundesministerium des Innern - PA

 

Gültigkeit u. Kosten:

0 - 24 Jahre: 6 Jahre Gültig, 22,80 €
ab 24 Jahre: 10 Jahre Gültig, 37,00 €

 

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig und kostet 10,00 €

 

Mögliche Online-Bürgerdienstleistungen finden Sie hier.