Melde- und Passwesen

Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Eine Ausstellung des Personalausweises ist grundsätzlich ab Geburt möglich, eine Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokuments besteht ab dem 16. Lebensjahr. Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag ohne Zustimmung des / der Sorgeberechtigten stellen.
Reisepass

Beantragung eines Reisepasses

Eine Ausstellung des Reisepasses ist grundsätzlich ab Geburt möglich. Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen.
Reisedokumente für Kinder

Reisedokumente für Kinder

Ab dem 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass ersatzlos abgeschafft. Sollten Sie noch einen Kinderreisepass besitzen der noch nicht abgelaufen ist, dann ist dieser bis zum angegebenen Datum auf dem Kinderreisepass gültig. Für Kinder jeden Alters kann ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Verlust Ausweisdokument

Verlust von Ausweisdokumenten

Wenn Sie in Frontenhausen Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses beim Einwohnermeldeamt und bei Diebstahl bei der Polizeiinspektion Dingolfing melden. Dies können Sie uns nur persönlich mitteilen.
Abholung Ausweisdokumente

Abholung von Ausweisdokumenten

Sie können die Dokumente auch von einer anderen Person abholen lassen. Diese Person benötigt von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument. Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18 Jahre.
Anmeldung Ummeldung Abmeldung

An-, Um- und Abmeldung

Anmeldung des WohnsitzesWenn Sie eine Wohnung in Frontenhausen beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Sie müssen hierzu persönlich mit ihrem gültigen Personalausweis und / oder Reisepass, dem anerkannten und gültigen Pass oder
Fischereischein

Fischereischeine

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Phototek.de

Beglaubigungen

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist. Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.