Ab dem 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass ersatzlos abgeschafft.
Sollten Sie noch einen Kinderreisepass besitzen der noch nicht abgelaufen ist, dann ist dieser bis zum angegebenen Datum auf dem Kinderreisepass gültig.
Für Kinder jeden Alters kann ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden
-> siehe hierzu Beantragung eines Personalausweises oder Beantragung eines Reisepasses
Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Mögliche Online-Bürgerdienstleistungen finden Sie hier.











